1. DEUTSCH
  2. Meta
  3. Integrity & Compliance

Wir nutzen Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen und unsere Kommunikation mit Ihnen zu verbessern. Wir berücksichtigen hierbei Ihre Präferenzen und verarbeiten Daten für Marketing, Analytics und Personalisierung nur, wenn Sie uns durch Klicken auf "Zustimmen und weiter" Ihre Einwilligung geben oder über den Button „Cookie Präferenzen setzen“ eine spezifische Auswahl festlegen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Informationen zu den einzelnen verwendeten Cookies sowie die Widerrufsmöglichkeit finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und in der Cookie-Richtlinie .

Zustimmen und weiter Cookie Präferenzen setzen

Integrity & Compliance

Compliance bedeutet für Volkswagen Infotainment: Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, unternehmensinterner Richtlinien, ethischer Grundsätze sowie selbstverordneter Wertvorstellungen zum Schutz des Unternehmens und der Marken.

Ein Unternehmen kann nur nachhaltig erfolgreich sein, wenn es sich integer verhält, Recht und Gesetz weltweit einhält und zu seinen freiwilligen Selbstverpflichtungen und ethischen Grundsätzen steht. Regelkonformes Verhalten muss eine Selbstverständlichkeit für alle Mitarbeiter von Volkswagen Infotainment sein.

Die konzernweit gültigen Verhaltensgrundsätze (Code of Conduct) bilden die Basis aller Entscheidungen und dienen als Leitlinie für ethisch korrektes Verhalten. Auch die vertiefenden Veröffentlichungen des Volkswagen-Konzerns und der Volkswagen Infotainment GmbH bieten Orientierung und Rat.

  • Die Verhaltensgrundsätze der Volkswagen Infotainment GmbH

    Die Verhaltensgrundsätze – auch „Code of Conduct“ genannt – gelten für alle Beschäftigten der Volkswagen Infotainment GmbH. Er soll den Umgang mit bestehenden Regeln im Unternehmen erleichtern und Beschäftigten Orientierung, Hilfe und Rat bei ihren täglichen Aufgaben und Entscheidungen bieten. Im Fokus steht dabei die Verantwortung jedes Einzelnen für Compliance.

    Download | Verhaltensgrundsätze der Volkswagen Infotainment GmbH

  • Code of Conduct für Geschäftspartner

    Der Code of Conduct für die Geschäftspartner der Volkswagen Infotainment GmbH fasst zusammen, welche Erwartungen an Geschäftspartner gestellt werden.

    Download | Code of Conduct für Geschäftspartner

  • Anti-Korruption

    Korruption hat bei Volkswagen Infotainment keinen Platz. Das hat das Unternehmen in seinen Verhaltensgrundsätzen, dem Code of Conduct, fest verankert. Hierzu gehört auch der untenstehende Leitfaden zum Thema Anti-Korruption.  

    Download | Leitfaden Anti-Korruption

  • Das Hinweisgebersystem des Volkswagen-Konzerns

    Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Regeln hat bei Volkswagen Infotainment oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben. Die qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Aufklärungs-Offices prüfen jede Meldung gründlich und gehen ihr systematisch nach.

    Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, Betroffene und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.

    Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgebern und Hinweisgeberinnen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei Volkswagen Infotainment beitragen, werden nicht toleriert. Für die betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet. Weitere Informationen dazu findest Du hier.

    Wie bearbeiten wir Deinen Hinweis?
    Qualifizierte und erfahrenen Mitarbeitende des Zentralen Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potentielle Schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhältst Du eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potentiellen Schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungs-Empfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Deines Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Dir unverzüglich mitgeteilt.

    Potentielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentrale Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.


    * Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab. Weitere Informationen findest Du hier.
     

  • Hinweisgebersystem: Online-Meldekanal

    Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform des Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten, Dokumente auszutauschen und über einen eigenen Postkasten in Kontakt zu bleiben. Das funktioniert vertraulich und geschützt. Hinweisgeberinnen und hinweisgeber können dabei selbst entscheiden, ob sie anonym bleiben möchten. Wenn Sie eine vertrauliche Meldung an die Juristen und Juristinnen des Aufklärungs-Office senden möchten, gelangen Sie über den folgenden Link zum geschützten Online-Meldekanal des Volkswagen Konzerns.

    Wichtiger Hinweis: Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das Zentrale Aufklärungs-Office auch in allen Sprachen per E-Mail oder Post kontaktieren.

  • Hinweisgebersystem: E-Mail

    Sie können das zentrale Aufklärungs-Office über die folgende E-Mail Adresse erreichen: io@volkswagen.de

  • Hinweisgebersystem: 24/7 Hotline

    Sie können Hinweise rund um die Uhr über die folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgeben: +800 444 46300*. Sollte Ihr lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützen, können Sie zur Hinweisabgabe auch die folgende, gebührenpflichtige Telefonnummer nutzen: +49 5361 946300.

    * In einigen Ländern unterstützen nicht alle Telefonanbieter die kostenlose internationale Hotline. Bitte nutzen Sie in diesem Fall die kostenpflichtige Telefonnummer oder die länderspezifische Telefonnummer.

    Länderspezifische Telefonnummern

    Brazil: 0800-5912743 (Toll-Free Number), 021-23911381 (Local Number)

    Mexico: 001-800-4610242 (Toll-Free Number), 0155-71000355 (Local Number)

    Slovak Republic: 0800-002576 (Toll-Free Number), 02-33325602 (Local Number)

    USA: 833-6571574 (Toll-Free Number), 908-2198092 (Local Number)

    South Africa: 0800-99483 (Toll-Free Number), 021-1003533 (Local Number)

    Malaysia: 1-800-819523 (Toll-Free Number), 0154-600099 (Local Number)

    Argentina: 0800-6662992 (Toll-Free Number), 011-52528632 (Local Number)

  • Hinweisgebersystem: Post und persönlich

     Postadresse:      
    Zentrales Aufklärungs-Office
    Brieffach 1717
    38436 Wolfsburg (Innenstadt)

    Persönlich:         
    Zentrales Aufklärungs-Office
    Porschestraße 1
    38440 Wolfsburg (Innenstadt)

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin über io@volkswagen.de.

  • Hinweisgebersystem: Ombudsleute im Volkswagen Konzern

    Neben den Juristinnen und Jursisten des zentralen Aufklärungs-Office sind zwei externe Rechtsanwälte (Ombudleute) als neutrale Mittler im Einsatz. „Ombudsman“ ist ein Begriff aus dem Schwedischen und bedeutet „Beauftragter“ oder „Bevollmächtigter“. Die vom Volkswagen Konzern bestellten, externen Ombudsleute, Dr. Rainer Buchert und Thomas Rohrbach nehmen als Vertrauensanwälte Hinweise auf mögliche Schwere Regelverstöße entgegen und prüfen, ob diese plausibel und stichhaltig sind.

    Bei Bedarf und Kenntnis der Identität von Hinweisgebenden halten sie Rücksprache. Schließlich leiten Sie sämtliche Informationen, im mit den Hinweisgebenden besprochenen Umfang, an das Aufklärungs-Office zur weiteren Bearbeitung weiter. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt und die Hinweisgebenden entscheiden selbst, ob sie dem Unternehmen gegenüber ihre Identität wahren wollen oder nicht. Die bestellten Ombudsleute stellen sicher, dass Hinweise von Hinweisgebenden, die nicht durch das Unternehmen identifiziert werden möchten, anonymisiert an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.

    Mehr Informationen und alle Meldekanäle der Ombudsleute finden Sie unter dem folgenden Link: http://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/

  • Externer Meldekanal Deutchland

    Folgende von der deutschen Regierung ernannte Behörde nimmt als externer Meldekanal ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen: Bundesamt für Justiz (BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de)).

  • Datenschutzerklärung

    Über den folgenden Link gelangen Sie zur Datenschutzerklärung für die Abgabe von Hinweisen:

    Datenschutzerklärung für das Hinweisgebersystem des Volkswagen Konzerns

  • Weitere Fragen?

    Fragen bzgl. des Hinweisgebersystem können jederzeit an compliance@volkswagen-infotainment.com gestellt werden. Wenn Du im Rahmen einer Untersuchung befragt wurdest, hast Du die Möglichkeit, der Ombudsperson als unabhängiger Stelle eine Rückmeldung zu geben.

Wichtiger Hinweis

Wenn Sie auf diesen Link gehen, verlassen Sie die Seiten der Volkswagen AG. Die Volkswagen AG macht sich die durch Links erreichbaren Seiten Dritter nicht zu eigen und ist für deren Inhalte nicht verantwortlich. Volkswagen hat keinen Einfluss darauf, welche Daten auf dieser Seite von Ihnen erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden. Nähere Informationen können Sie hierzu in der Datenschutzerklärung des Anbieters der externen Webseite finden.

Weiter zur Seite Abbrechen