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Wer ist das Inklusionsteam?

In Unternehmen haben Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit einer Gleichstellung oder Schwerbehinderung besondere Rechte. Bei Volkswagen Infotainment hat sich das Inklusionsteam zusammengefunden, um mit einer Inklusionsvereinbarung diese besonderen Rechte und Chancengleichheit für alle sicherzustellen. Das Inklusionsteam besteht aus Thomas (2. von links), Klaus (rechts) und Daniel (Mitte), der Schwerbehindertenvertretung, sowie Vanessa (links) und Liz (2. von rechts), den Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers.

Welche Rollen habt Ihr bei Volkswagen Infotainment und im Inklusionsteam inne?

Elisabeth Schwarzer: Ich bin Liz – eigentlich Elisabeth – Schwarzer, ich arbeite im Personalwesen als Teamleiterin, bin für Labor Relations und Organisationsentwicklung zuständig und bin Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers.

Vanessa Thülig: Ich bin Vanessa Thülig, bin Personalreferentin bei Volkswagen Infotainment und schwerpunktmäßig zuständig für die Themen Recruiting und Marketing. Auch ich bin als Inklusionsbeauftragte auf der Arbeitgeberseite tätig.

Thomas Schulte: Mein Name ist Thomas Schulte, ich bin der Leiter der G-TP/3, als Business Owner der OCU3 in der Connectivity Solution eingespannt und gewählte Vertrauensperson der Volkswagen Infotainment und in dieser Funktion auch Mitglied im Inklusionsteam.

Klaus Kunze: Ich bin Klaus Kunze, zweiter Stellvertreter und arbeite in der G-TS in den Konnektivitätsprodukten, also OCU3 und OCU4, wo ich mich um den Themenbereich Stabilität Performance kümmere. Ich bin selbst gleichgestellt auf Grund einer Hörbehinderung, die ich seit etwa 20 Jahren habe.

Daniel Neuhaus: Mein Name ist Daniel Neuhaus und ich arbeite mittlerweile im ZeC-Projekt, bis vor Kurzem noch als Entwickler und jetzt in der Rolle eines Product Owners. Nach einer Rundmail von Liz wurde mein Interesse geweckt. Ich bin auf die Recherche gegangen, was es eigentlich bedeutet, dass man als Vertrauensperson die besonderen Bedürfnisse von Schwerbehinderten als Interesse gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Ich habe mich daraufhin aufstellen lassen.

Thomas Schulte: Vom Gesetz her ist es so vorgesehen, dass es eine Vertrauensperson gibt, einen generellen Ansprechpartner. Zusätzlich gibt es dann zusätzlich noch einen Stellvertreter. Bei Volkswagen Infotainment konnten wir das das Thema etwas anders ausfüllen: das Tagesgeschäft teilen Daniel und ich uns auf, was mittlerweile auch in unserer Inklusionsvereinbarung niedergeschrieben ist. Damit ist der Titel bei uns nicht so relevant: Wir sind alle Ansprechpartner.

Wie seid Ihr Teil des Teams geworden?

Vanessa Thülig: Ich war von meinem Vater inspiriert, der selber bei der Diakonie mit geistig behinderten Menschen arbeitet. Er hat damals sogar eine Umschulung gemacht, um in so einen Bereich zu gehen und Menschen zu unterstützen. Ich habe das immer total spannend gefunden. Das war meine Motivation.

Elisabeth Schwarzer: Ich hatte ähnliche Gründe. Meine Tante und mein Onkel waren durch Unfälle beide taub. Als Kind und als junge Erwachsene war es für mich normal. Ab und zu gab es aber auch recht komische Blicke oder auch mal blöde Sprüche von Fremden. Das hat mich immer total wütend gemacht und hat bei mir zum Wunsch geführt, mich einzusetzen und Vorurteile aus dem Weg zu räumen.

Daniel Neuhaus: Bei mir liegt es etwas anders. Ich hatte selber meine Schwierigkeiten mit dem Versorgungsamt und möchte anderen helfen, die zu vermeiden. Außerdem hatte ich immer schon den Wunsch, mich sozial und ehrenamtlich engagieren. Hier und da habe ich auch in einem Repair-Cafe mitgeholfen, habe das aber nie so richtig mit der Arbeitszeit integriert können. Als die Schwerbehindertenvertretung 2019 gegründet wurde, sah ich meine Chance, etwas Gutes zu bewirken.

Klaus Kunze: Schwierigkeiten waren auch bei mir ein Beweggrund. Im Grunde bin ich zur Schwerbehindertenvertretung gekommen, wie die Jungfrau ans Kind. Am Tag der Wahl wurde ich gefragt, ob ich nicht noch mitmachen wollte. Damals war ich auch Mitglied des Betriebsrates, sodass mit meiner Wahl auch eine direkte Verbindung zum Betriebsrat entstehen würde.

Thomas Schulte: Mein/Unser Ziel ist es Kolleginnen und Kollegen Hilfestellungen zum Thema Schwerbehinderung und Gleichstellung zu geben. Im 21. Jahrhundert sollte es hier keine Unterschiede mehr geben. Wir wissen u.A. aus unseren Fortbildungen, dass das auch heutzutage nicht überall selbstverständlich ist. Ich persönlich schätze es sehr, dass wir bei Volkswagen Infotainment einen sehr vorbildlichen Stand erreicht haben. Wir versuchen aktiv zu werden, bevor Probleme überhaupt entstehen und das ist uns sehr gut gelungen mit den aktuellen Regelungen der Inklusionsvereinbarung.

Was sind die Aufgaben des Inklusionsteams?

Elisabeth Schwarzer: Wir setzen uns im Grunde genommen aus zwei „gegnerischen“ Parteien zusammen. Vanessa und ich sind als Inklusionsbeauftragte die Arbeitgebervertreterinnen. Wir sorgen dafür, dass unser Unternehmen alle gesetzlichen Auflagen einhält. Ein Beispiel: Wir müssen unsere Stellen auch der Arbeitsagentur zur Verfügung stellen, damit man möglicherweise eben schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden kann. Abgesehen davon sollen wir aber auch die Interessen des Arbeitgebers vertreten. Die Schwerbehindertenvertretung hingegen ist die Arbeitnehmervertretung. Zusammen sind wir das Inklusionsteam. Ich finde diese Konstellation eigentlich sehr schön, weil das bei uns tatsächlich in Teamarbeit läuft und wir gemeinsam an einem Strang ziehen.

Was vielleicht auch die Wenigsten wissen: um Vertrauensperson zu werden oder um in die Schwerbehindertenvertretung gewählt zu werden, muss man keine Person mit einer Schwerbehinderung oder einer Gleichstellung sein. Also jeder oder jede, dem oder der die Themen Inklusion und Chancengleichheit wichtig sind, kann sich einsetzen und wählen lassen. Hier wird der Unterschied zwischen aktivem und passivem Wahlrecht wichtig: jeder Mitarbeiter unseres Unternehmens, jede Mitarbeiterin kann sich wählen lassen aber nur die Menschen mit Behinderung oder einem Gleichgestellten Status dürfen wählen. Das ist z.B. der Unterschied zu einer Betriebsratswahl.

Sogar die kleinsten Ungenauigkeiten können schon einen sehr großen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen.

Inwiefern kann das Inklusionsteam in der GDB-Thematik (Grad der Behinderung) unterstützen?

Thomas Schulte: Wenn es Kolleginnen oder Kollegen gibt, die wissen wollen, wie das System funktioniert und wie man einen GDB anerkannt bekommt, können sie damit auf uns zukommen. Wie wir unterstützen können. Wichtig ist, dass die Betroffenen immer Herr Ihres Verfahrens sind. D.h. wir stehen beratend zur Seite und geben vielleicht auch mal einen Stupps. Aber die Entscheidungen treffen die Kollegen und Kolleginnen.

Klaus Kunze: Die Bestimmung des GDB ist so kompliziert, weil es mehrere Tabellen gibt, was denn eine Behinderung für Einschränkungen ausmachen könnte. Und mehrere Einschränkungen im Alltag bedeutet nicht, dass das addiert wird. Mögliche Interaktionen werden vom Versorgungsamt geprüft und der genaue GDB wird dann nachher bestimmt.

Daniel Neuhaus: Bei der Komplexität kann man aber auch einiges falsch machen. Wenn Anträge gestellt werden, sollte man im Vorfeld entweder mit uns oder mit den Sozialverbänden bzw. mit beiden Kontakt aufnehmen. Sogar die kleinsten Ungenauigkeiten können schon einen sehr großen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen.

Woraus besteht die Inklusionsvereinbarung?

Elisabeth Schwarzer: Die Inklusionsvereinbarung besteht aus Bausteinen, die zum Teil gesetzlich vorgeschrieben sind und aus Themen, die uns als Inklusionsteam wichtig sind Als Beispiel: es gibt für Menschen mit GDB ab 50 einen gesetzlichen Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub - da geht Volkswagen Infotainment mit einem zusätzlichen Tag sogar über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Auch eine mögliche Befreiung von Dienstreisen, die Möglichkeit von sich aus ein betriebliches Eingliederungsmanagement anstoßen zu können sowie Regelung bzgl. der eigenen Weiterentwicklung, Mitarbeitergespräche, Schulungen, Arbeitszeit usw. Es werden mit dieser Vereinbarung alle Aspekte des Arbeitslebens abgedeckt. Dazu gibt es einen schönen Satz: Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazugehört.

Thomas Schulte: Dazu hätte ich noch eine Ergänzung: in einem der ersten gemeinsamen Termine meinte die Geschäftsführung, dass sich hier keiner auf Grund seiner Schwerbehinderung Sorgen machen muss im Unternehmen. Genau darum geht es: ein klares Signal an jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter, dass Schwerbehinderte ein klarer Teil von uns sind und dass sie in keiner Weise irgendwelche Benachteiligungen befürchten müssen, sondern eher noch besonders unterstützt werden.

Elisabeth Schwarzer: Auf einer unserer Intranetseiten kann man sich auch kurz und knapp die Inhalte und die besonderen Rechte durchlesen. Viele wissen vielleicht gar nicht, dass sie ein Recht darauf hätten, einen Grad der Behinderung feststellen zu lassen, um dann eben auch noch mehr Unterstützung bekommen zu können. Zum Beispiel, jemand, der eine Krebserkrankung hinter sich gebracht hat könnte auch, zwar zeitlich befristet, einen Grad der Behinderung bekommen. Das kann bei der der Regeneration unterstützen.

Daniel Neuhaus: Es ist wichtig anzumerken, dass wir uns im Grunde genommen nicht mit den Gesundheitsfragen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Gesundheitsthemen sind sehr sensibel und da muss man aufpassen, dass diese auch gut geschützt sind. Wir wollen eine eigene Awareness schaffen, ohne aber möglichst den Eindruck zu erwecken, dass wir jetzt für jede Gesundheitsfrage die passende Antwort haben. Wir können nicht für jede individuelle Problematik sagen, ob ein GDB anerkannt wird und wenn ja, wie hoch der wäre. Im Zweifelsfall wären der Betriebsarzt oder der Hausarzt gute Ansprechpartner. Wir versuchen die Kollegen und Kolleginnen bestmöglich zu unterstützen.

Seit wann seid Ihr im Amt?

Daniel Neuhaus: Die Schwerbehindertenvertretung gibt es seit 2019. Davor gab es das nicht, da der Anteil von Menschen mit Behinderung im Unternehmen noch sehr klein war. Sobald 5 Menschen mit Behinderung oder Gleichstellung im Unternehmen arbeiten, dann muss eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden. und so ist dann diese Wahl 2019 zu Stande gekommen. In einer Schulung haben wir erfahren, dass das Unternehmen uns einen Sparringpartner in Form der Inklusionsbeauftragten zur Verfügung stellen muss, so sind dann Liz und Vanessa dazu gekommen.

Elisabeth Schwarzer: Da wir von Anfang eingesehen haben, dass es sinnvoller ist, auf einer permanenten Basis zusammenzuarbeiten, ist daraus das Inklusionsteam entstanden.

Klaus Kunze: Das Inklusionsteam bildet ja im Prinzip ab, dass wir selber auch kurze Wege haben. Wenn wir Anliegen haben, wie die Inklusionsvereinbarung oder deren Verfeinerung. Wir sind ein kleines knackiges Gremium, das schnell zu Lösungsfindungen kommt.

Was erhofft Ihr Euch für die Zukunft?

Vanessa Thülig: Ich wünsche mir, dass Inklusion ein Teil unserer DNA wird und es einfach für alle selbstverständlich ist.

Was ist ein Grad der Behinderung (GBD)?

Das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) beschäftigt sich mit den Arten von Einschränkungen, die in diesem Rahmen gewertet werden. Das ist hochgradig kompliziert: Der Gesetzgeber spricht erst ab einem GDB von 50 von einer anerkannten Schwerbehinderung. Eine Gleichstellung kann beim Versorgungsamt beantragen, wer mindestens einen GDB von 30 hat. Ab einem GDB von 30 mit einer Gleichstellung fällt man in den Bereich der gesetzlich anerkannten Schwerbehinderung. Gesetzlich ist die Schwerbehindertenvertretung offiziell zuständig für alle, die mindestens einen GDB von 50 oder einen von 30 UND eine Gleichstellung haben. Die Basis für den GDB bildet eine Tabelle, welche im SGB IX definiert ist. Dort werden verschiedene Krankheitsbilder aufgeführt mit einer groben Einschätzung für einen möglichen GDB. Eine Tabelle führt folgende Bereiche auf: Kopf und Gesicht, Nerven, Seh- und Hörorgan, Gleichgewicht, Nase, Mundhöhle, Brustkorb, Herz-Kreislauf, Verdauung, Brüche, Harnorganen, männliche Geschlechtsorgane, weibliche Geschlechtsorgane, Stoffwechsel, Blut, blutbildende Organen, Immunsystem, Haut-, Haltungs- und Bewegungsorgane. Das Versorgungsamt legt fest, welchen GDB man im Endeffekt zugesprochen bekommt. Der Antrag selber beim Versorgungsamt kostet nichts. Wichtig ist hier eine gute Beratung, damit man ggf. auch Widerspruch gegen einen erteilten Bescheid einlegt.

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